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   BVerwG, 16.06.1982 - 2 WDB 6.82   

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https://dejure.org/1982,2658
BVerwG, 16.06.1982 - 2 WDB 6.82 (https://dejure.org/1982,2658)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1982 - 2 WDB 6.82 (https://dejure.org/1982,2658)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 2 WDB 6.82 (https://dejure.org/1982,2658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Einbehaltung von Dienstbezügen - Notwendiger Unterhalt - Familienunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WDO § 120 Abs. 2, 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 1
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 04.12.2009 - 2 WDB 4.09

    Einbehaltung von 50% der Dienstbezüge und Ausspruch eines Uniformtrageverbots

    Nach dieser Vorschrift wird anstelle des Truppendienstgerichts das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache für Entscheidungen über Anträge gemäß § 126 Abs. 5 WDO zuständig, wenn das gerichtliche Disziplinarverfahren durch Vorlage der Akten (§ 119 WDO) - wie hier - bei ihm anhängig geworden ist (vgl. dazu auch Beschluss vom 16. Juni 1982 - BVerwG 2 WDB 6, 82 - BVerwGE 76, 1 ff.).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 2 WD 5.86

    Disziplinarvorgesetzter als Zeuge - Hauptverhandlung - Disziplinargerichtliches

    Er hat damit seinen Dienst schlecht versehen und deshalb vorsätzlich gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG verstoßen (vgl. BVerwGE 76, 2 [BVerwG 16.06.1982 - 2 WDB 6/82]/7, 278).
  • VG München, 10.09.2012 - M 12 E 12.3570

    Einstweiliger Rechtsschutz; Duldung; Verlängerung der

    Ein Anspruch auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung wegen einer bevorstehenden Eheschließung und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerwGE 31, 58 >67 ff. 329<; 76, 1 >240<) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. BayVGH v. 11.3.2010 Az.: 19 CE 10.364 Rdnr. 3).
  • BVerwG, 27.03.2020 - 2 WDB 4.20

    Unzulässiger Antrag nach § 126 Abs. 5 Satz 3 und 4 WDO

    Insoweit kommt es für die gerichtliche Zuständigkeit nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf den der Entscheidung an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1982 - 2 WDB 6, 82 - BVerwGE 76, 1 ).
  • VG Köln, 17.06.2008 - 5 L 1728/07

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer erteilten Aufenthaltserlaubnis bei einer nicht

    - 2 BvR 1226/83, 101, 113/84 - BVerwGE 76 1, 42; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 09. Dezember 1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 und 1 C 16.96, InfAuflR 1998, 272; OVG NRW, Beschluss vom 01. August 2002 - 18 B 1063/00 - , NW VBL 2003, 33.
  • VGH Bayern, 14.11.1994 - 10 CS 94.3306

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Einreise ohne das erforderliche Visum;

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  • BVerwG, 21.01.1988 - 2 WDB 20.87

    Rechtsmittel

    Diese Vorläufigkeit verbietet es, wie der Senat bereits im Beschluß vom 16. Juni 1982 (2 WDB 6/82) ausgesprochen hat, den Soldaten auf Möglichkeiten zu verweisen, wie sie bei der endgültigen Entfernung aus dem Dienstverhältnis erforderlich werden können.
  • VG Köln, 02.05.2012 - 5 L 1728/07

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der arrangierten Ehe eines

    Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 113/84 - BVerwGE 76 1, 42 [BVerwG 16.06.1982 - 2 WDB 6/82] ; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 09. Dezember 1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 und 1 C 16.96, InfAuflR 1998, 272; OVG NRW, Beschluss vom 01. August 2002 - 18 B 1063/00 - , NW VBL 2003, 33.
  • VG Berlin, 19.09.2002 - 21 A 139.01

    Begehren des Familiennachzugs von türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Ganz allgemein ist es mit dem Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich vereinbar, die Ehegatten auf die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Heimatstaat zu verweisen, wenn sich der in Deutschland lebende Ehepartner hier noch nicht längere Zeit aufhält und ihm deshalb die Wiedereingewöhnung in die Verhältnisse seines Heimatstaats nicht besonders schwer fallen dürfte (OVG Hamburg, a.a.O., mit Bezug auf BVerwGE 76, 1, 52 ff.; BVerwG, Beschluss vom 24. April 1989 -1 A 36.89, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 98).
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